Klimafonds

Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung

Klimaschutz Hansestadt Lüneburg Klimafonds

Ziel des Klimafonds ist es, die Maßnahmen und Projekte der Hansestadt im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu unterstützen und das Spektrum städtischer Aktivitäten auszuweiten und zu intensivieren. Der eigens hierfür aufgelegte Klimafonds soll Zuschüsse zu Maßnahmen gewähren und die Durchführung konkreter Projekte unterstützen, die in besonderem Maße zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen beitragen und/oder die der erforderlichen Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiter:innen des Klimaschutzmanagements der Hansestadt Lüneburg.

Maßnahmen innerhalb des Klimafonds und die bereitgestellten Haushaltsmittel in 2024

Archiv – Klimafonds 2021-2023


1. Förderprogramme der Hansestadt Lüneburg

Wichtige Hinweise: Auftragsvergabe und Umsetzung dürfen erst nach Erhalt der Bewilligung erfolgen!

Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung

Durch eine vom Rat beschlossene Änderung der Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung können Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung nun noch einfacher gefördert werden: Bisher mussten Dächer eine Mindestaufbaustärke aufweisen, nun kann diese Bedingung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.

Begrünungsmaßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas, der Erhöhung der Artenvielfalt und haben einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität und das Wohlbefinden der hier lebenden Menschen.

Die Förderrichtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Besonders wirkungsvoll ist die Kombination eines Gründaches in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage.

Fahrradunterstand mit Gründach in Lüneburg
Fahrradunterstand mit Dachbegrünung
(Quelle: Hansestadt Lüneburg)

Fördergegenstand:

Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung

Förderhöhe:

Dachbegrünung: 50 % der Kosten, max. 3.000 €
Fassadenbegrünung: 50 % der Kosten, max. 500 €

Antragsberechtigte:

Privatpersonen

Dokumente:

Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung (gültig ab 01.01.2024)

Antragsformular Dachbegrünung (in Kürze verfügbar)

Antragsformular Fassadenbegrünung (in Kürze verfügbar)

Hinweise zum Datenschutz

Regenwassernutzung

Der Rat hat eine Änderung des Förderprogramms zur Regenwassernutzung beschlossen. Von der neuen Richtlinie zur Regenwassernutzung profitieren alle, die besonders viel Regenwasser nutzen wollen. Bisher lag die Förderung für Zisternen bei 300 bis 400 Euro.
Nun werden die Zuschüsse erhöht: Ein Nutzinhalt von 2,5 Kubikmeter bis 5 Kubikmeter wird mit 600 Euro gefördert, ab 5 Kubikmeter gibt es einen Zuschuss von 1.000 Euro.

Regenwasser ist ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf, da es oberirdische Gewässer und das Grundwasser auffüllt und so zu ihrem Erhalt beiträgt. Die Entnahme von Grundwasser durch den Menschen beeinflusst den natürlichen Wasserkreislauf und verringert die Grundwasserneubildung. Zur Unterstützung des umweltgerechten, nachhaltigen Umgangs mit Regenwasser, fördert die Hansestadt Lüneburg Maßnahmen zur Zuführung unbelasteten Regenwassers von Dachflächen in den natürlichen Wasserkreislauf. Die Trinkwasserreserven werden durch Nutzung des Regenwassers geschont.

Am 10. August 2021 ist das Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Regenwassernutzung in Kraft getreten.

Regenwassernutzung
Quelle: Pixabay/annawaldl

Fördergegenstand:

Erstmalige Einrichtung festinstallierter Zisternen zur Nutzung des Regenwassers zur Gartenbewässerung, eine komplette Erneuerung oder eine wesentliche Erweiterung bestehender Anlagen

Förderhöhe:

600 € für 2,5 bis 5 m³
1.000 € ab 5 m³

Antragsberechtigte:

Private Grund- und Gebäudeeigentümer:innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie Pächter oder Mieter:innen

Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum

Seit April 2020 hat die Hansestadt Lüneburg ein Förderprogramm für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum.

Der Fördermittelantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und es muss vorab eine Beratung durch eine unabhängige Energieberaterin oder Energieberater durchgeführt worden sein. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie die Förderung nach §35c Einkommenssteuergesetz zusammen mit der Förderung der Hansestadt Lüneburg in Anspruch nehmen möchten, muss die Kombinierbarkeit der beiden Förderungen vor der Antragstellung mit dem Finanzamt Lüneburg abgeklärt werden.

Mit dem Sanierungskonfigurator des BMWi können Sie grob abschätzen, welche Sanierungsmaßnahmen an einem Wohngebäude zu welcher Energieeinsparung führen, welche Kosten damit verbunden sind und welche staatlichen Förderprogramme finanzielle Unterstützung bieten.

Quelle: Illustration © Pavatex

Fördergegenstand:

Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken,
Erneuerung der Fenster und Außentüren,
Maßnahmen zur Optimierung der Heizung (z.B. hydraulischer Abgleich)

Förderhöhe:

30 % der Investitionskosten, max. 3.000 € pro Wohneinheit

Bonus von 1.000 € für denkmalgeschützte Wohnhäuser

Antragsberechtigte:

Private Haus- und Wohnungseigentümer:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg

Nutzung regenerativer Energien

Die Nutzung von Solarthermie, Photovoltaik und Erdwärme tragen in hohem Maße dazu bei, eine klimaneutrale Energieversorgung zu erreichen. Am 01.01.2024 tritt eine Änderung des Förderprogramms der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien in Kraft.

Vor Beauftragung und Umsetzung der Maßnahme muss der Bewilligungsbescheid zum Förderantrag vorliegen. Zudem muss eine unabhängige Energieberatung durchgeführt worden sein (z.B. die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“). Für Steckersolargeräte ist keine Energieberatung notwendig.

Informationen zur Beantragung der Förderung für Steckersolargeräte:
Ab dem 01.01.24 sind nur Mieter:innen antragsberechtigt.

Das Solarpaket I ist aktuell noch nicht durch den Bundestag verabschiedet worden. Daher gelten die im letzten Jahr diskutierten Änderungen aktuell noch nicht.

Die „Steckerfrage“ wird rechtlich nicht im Gesetz, sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE (genauer DKE) überarbeitet. AKTUELL IST NUR DER WIELANDSTECKER ODER EINE FESTE VERKABELUNG FÖRDERFÄHIG!

Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist weiterhin erforderlich, diese Anmeldung muss im Zuge des Antragsverfahren nachgewiesen werden.
Dach mit PV und Solarthermie-Modulen
Solarthermie- und PV-Module in Kombination
(Quelle: Hansestadt Lüneburg)

Fördergegenstand:

Solarthermie-, Photovoltaik- und Erdwärme-Anlagen, Hybridanlagen (PVT-Module), Fassadenmodule, Steckersolargeräte mit Wechselrichter, Umstellung auf Überschusseinspeisung

Antragsberechtigte:

Private Haus- und Wohnungseigentümer:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg

Nur für Steckersolargeräte!
Mieter:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg

Förderhöhe:

Solarkollektoranlagen:
Einfamilienhaus: 500 €, Zweifamilienhaus: 1.000 €
Mehrfamilienhaus: max. 1.500 €
Photovoltaikanlagen:
Staffelung nach Leistung der Anlage (max. 35 kWp): 450 € – 4.625 €
Innovationsbonus: 1.000 €
Steckersolargeräte: 30 % der Investitionskosten
Umstellung Überschusseinspeisung: 200 €
Erdwärmeanlagen: 1.000 € – 3.750 €

Dokumente:

Förderrichtlinie Nutzung regenerativer Energien (gültig ab 01.01.2024)

Antragsformular Photovoltaik (gültig ab 01.01.2024)

Antragsformular Steckersolargerät (gültig ab 01.01.2024)

Antragsformular Solarthermie (gültig ab 01.01.2024)

Antragsformular Erdwärme (gültig ab 01.01.2024)

Hinweise zum Datenschutz

FAQ zu Solarsteckergeräten (in Kürze verfügbar)

2. Kompensationszahlungen

Ab dem Jahr 2021 werden für dienstliche Fahrten der Verwaltungsmitarbeiter:innen mit Kraftfahrzeugen (z.B. Arbeitseinsätze, Außentermine, Fortbildungsteilnahme) und für Dienstreisen mit dem Flugzeug Kompensationszahlungen geleistet.

Mit Hilfe des CO2-Rechners des Anbieters myclimate wird die Menge derCO2-Emissionen, die durch dienstliche Fahrten per Pkw verursacht wird, bestimmt. Entsprechend der gesetzlichen CO2-Steuer sind in 2021 25 € pro TonneCO2 zu veranschlagen (entsprechende Erhöhung in den Folgejahren).

Mit Hilfe des Online-Tools von atmosfair wird die Menge der CO2-Emissionen, die durch Dienstreisen per Flugzeug verursacht wird, bestimmt. Entsprechend der gesetzlichen CO2-Steuer sind in 2021 25 € pro TonneCO2 zu veranschlagen (entsprechende Erhöhung in den Folgejahren).

Die Kompensationszahlungen werden in den Klimafonds eingezahlt und für konkrete Klimaschutzprojekte verwendet.

Lichtdurchfluteter Wald
Quelle: Hansestadt Lüneburg

3. Aufforstungen

Erstmalig wurde im Rahmen der Aktion Lünepaten mit Unterstützung durch die „Waldpaten“ im Frühjahr ein ca. zwei Hektar großer Acker beim Gut Wienebüttel mit klimastabilen Eichen, Flatterulmen und Vogelkirschen aufgeforstet. Auch dieser „Wald“ soll langfristig alsCO2-Senke und vielen Tier- und Insektenarten als Biotop dienen. Zukünftig sind jedes Jahr vergleichbare Pflanzaktionen geplant.

Eichen, Buchen und Ahorn – diese und einige andere Baumarten sollen künftig im kleinen Wäldchen an der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße wachsen. Der Wald soll von einer Kiefern-Monokultur zu einem Mischwäldchen umgestaltet werden. Ein solcher Mischbestand aus Kiefern und Laubbäumen ist stabiler und ökologisch wertvoller und es wird eine klimatische Verbesserung und mehr Artenvielfalt erreicht.

Eine solcher Waldumbau mit dem Ziel der Aufwertung des Waldbestandes ist in den letzten Jahrzehnten bereits vielfach in den größeren Waldflächen Lüneburgs umgesetzt worden.

Naturverjüngung
Naturverjüngung (Quelle: Hansestadt Lüneburg)

4. Lünepaten

Infolge des Klimawandels wird es zu einem Anstieg der Durchschnittstemperaturen und zu längeren Hitze- und Trockenperioden kommen. Manche Baum- und Pflanzenarten werden damit Probleme haben, andere weniger. Es ist daher wichtig, bei Pflanzungen im öffentlichen und privaten Raum schon heute Baum- und Pflanzenarten zu wählen, die an die zukünftigen Standortbedingungen angepasst sind. Um Lüneburg noch grüner zu machen und vor Ort etwas gegen den Klimawandel zu tun, hat die Hansestadt Lüneburg das Projekt Lünepaten ins Leben gerufen. Gemeinsam mit den Bürger:innen wurden 2020 bis 2022 viele neue Bäume im Stadtgebiet gepflanzt. Dabei wurde auf die Auswahl von klimawandelgerechten Baumarten, den sogenannten Klimabäumen geachtet. Da inzwischen städtische Freiflächen in der benötigten Größenordnung nicht mehr zur Verfügung stehen, ist ein Folgeprojekt zur Flächenbegrünung, bei dem Bürger:innen Patenschaften übernehmen können, in Vorbereitung.

Baumpflanzaktion mit Bürger*innen
Baumpflanzaktion mit Bürger:innen 2021 (Quelle: Hansestadt Lüneburg)
Baumpflanzaktion Aufforstung
Aufforstungsaktion am Wienebüttler Weg (Quelle: Hansestadt Lüneburg)

5. Entsiegelungen

Entsiegelungsmaßnahmen spielen für das Stadtklima eine wichtige Rolle. Bei Umgestaltungen von Spielplätzen aber vor allem auch Schulhöfen sind regelmäßig Entsiegelungsmaßnahmen vorgesehen. Biologisch tote Fläche können dem Naturkreislauf wieder zugeführt werden und tragen zur ökologischen Aufwertung bei.

Ein weiteres Ziel ist, möglichst viele Verkehrsinseln zu bepflanzen. Bei der Unterhaltung unterstützen Firmen durch das Sponsoring der Verkehrsinselpflege.

Auch bei der Neugestaltung von Straßenzügen werden Entsiegelungsmöglichkeiten eingeplant. Umfassende Entsiegelungsmaßnahmen konnten z.B. in der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße umgesetzt werden.

Bepflanzte Verkehrsinsel
Bepflanzte Verkehrsinsel (Quelle: Hansestadt Lüneburg)
Carl-Friedrich Goerdeler Straße
Carl-Friedrich Goerdeler Straße nach der Umgestaltung (Quelle: Hansestadt Lüneburg)

Die aufgeführten Maßnahmen, Aktivitäten und Projekte sind ausgewählte Beispiele und keine abschließende Darstellung.