Klimafonds
Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
Ziel des Klimafonds ist es, die Maßnahmen und Projekte der Hansestadt im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu unterstützen und das Spektrum städtischer Aktivitäten auszuweiten und zu intensivieren. Der eigens hierfür aufgelegte Klimafonds soll Zuschüsse zu Maßnahmen gewähren und die Durchführung konkreter Projekte unterstützen, die in besonderem Maße zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen beitragen und/oder die der erforderlichen Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiter:innen des Klimaschutzmanagements der Hansestadt Lüneburg.
Maßnahmen innerhalb des Klimafonds und die bereitgestellten Haushaltsmittel in 2025

Archiv – Klimafonds 2021-2024
1. Förderprogramme der Hansestadt Lüneburg
Wichtige Hinweise: Auftragsvergabe und Umsetzung dürfen erst nach Erhalt der Bewilligung erfolgen!
Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung
Begrünungsmaßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas, der Erhöhung der Artenvielfalt und haben einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität und das Wohlbefinden der hier lebenden Menschen.
Besonders wirkungsvoll ist die Kombination eines Gründaches in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage. Deshalb können zusätzlich Fördermittel aus dem Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien beantragt werden, wenn ein Dach nicht nur begrünt, sondern auch mit einer PV-Anlage bestückt werden soll.

(Quelle: Hansestadt Lüneburg)
Fördergegenstand:
Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung
Förderhöhe:
Dachbegrünung: 50 % der Kosten, max. 3.000 €
Fassadenbegrünung: 50 % der Kosten, max. 500 €
Antragsberechtigte:
Privatpersonen
Dokumente:
Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung (gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Dachbegrünung (gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Fassadenbegrünung (gültig ab 01.08.2024)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen (gültig ab 01.08.2024)
Regenwassernutzung
Regenwasser ist ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf, da es oberirdische Gewässer und das Grundwasser auffüllt und so zu ihrem Erhalt beiträgt. Die Entnahme von Grundwasser durch den Menschen beeinflusst den natürlichen Wasserkreislauf und verringert die Grundwasserneubildung. Zur Unterstützung des umweltgerechten, nachhaltigen Umgangs mit Regenwasser, fördert die Hansestadt Lüneburg Maßnahmen zur Zuführung unbelasteten Regenwassers von Dachflächen in den natürlichen Wasserkreislauf. Die Trinkwasserreserven werden durch Nutzung des Regenwassers geschont.

Fördergegenstand:
Erstmalige Einrichtung festinstallierter Zisternen zur Nutzung des Regenwassers zur Gartenbewässerung, eine komplette Erneuerung oder eine wesentliche Erweiterung bestehender Anlagen
Förderhöhe:
600 € für 2,5 bis 5 m³
1.000 € ab 5 m³
Antragsberechtigte:
Private Grund- und Gebäudeeigentümer:innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie Pächter oder Mieter:innen
Dokumente:
Förderrichtlinie Regenwassernutzung
(gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Regenwassernutzung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
(gültig ab 01.08.2024)
Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum
Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. Maßnahmen der energetischen Sanierung wie Wärmedämmung von Fassaden, Dach und Keller sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren bergen ein großes Potenzial zum Energiesparen. Die Hansestadt Lüneburg möchte mit dem Förderprogramm einen Anstoß für umfassende Sanierungsmaßnahmen an privatem Wohneigentum zur Senkung des Energieverbrauchs geben.
Der Fördermittelantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und es muss vorab eine Beratung durch eine unabhängige Energieberaterin oder Energieberater durchgeführt worden sein. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie die Förderung nach §35c Einkommenssteuergesetz zusammen mit der Förderung der Hansestadt Lüneburg in Anspruch nehmen möchten, muss die Kombinierbarkeit der beiden Förderungen vor der Antragstellung mit dem Finanzamt Lüneburg abgeklärt werden.
PV-Pflicht: Seit dem 01.01.2025 ist in der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt, dass bei Veränderungen am Dach, wie geplante Erneuerungen oder Anbauten mindestens 50 % der neuen bzw. erneuerten Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden müssen.

Fördergegenstand:
Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken,
Erneuerung der Fenster und Außentüren,
Maßnahmen zur Optimierung der Heizung (z.B. hydraulischer Abgleich)
Förderhöhe:
30 % der Investitionskosten, max. 3.000 € pro Wohneinheit
Bonus von 1.000 € für denkmalgeschützte Wohnhäuser
Antragsberechtigte:
Private Haus- und Wohnungseigentümer:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Dokumente:
Förderrichtlinie energetische Sanierung (gültig ab 01.08.2024)
Liste der förderfähigen Maßnahmen (gültig ab 01.01.2024)
Antragsformular energetische Sanierung (gültig ab 01.08.2024)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
(gültig ab 01.08.2024)
Nutzung regenerativer Energien
Die Nutzung von Solarthermie, Photovoltaik und Erdwärme tragen in hohem Maße dazu bei, eine klimaneutrale Energieversorgung zu erreichen. Die Hansestadt Lüneburg unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien mit einem Förderprogramm.
Vor Beauftragung und Umsetzung der Maßnahme muss der Bewilligungsbescheid zum Förderantrag vorliegen. Zudem muss eine unabhängige Energieberatung durchgeführt worden sein (z.B. die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“). Für Steckersolargeräte ist keine Energieberatung notwendig.
PV-Pflicht gem. der niedersächsischen Bauordnung (NBauO): Für sämtliche Gebäude, die ab 2025 errichtet werden und eine Dachfläche von mindestens 50 m² haben gilt eine PV-Pflicht. Hier müssen mindestens 50 % der Fläche mit einer Anlage zur Stromerzeugung belegt werden. Ebenfalls betroffen sind Veränderungen am Dach, wie geplante Erneuerungen oder Anbauten. Auch hier müssen mindestens 50 % der neuen bzw. erneuerten Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden. Eine Förderung kann nur für die PV-Module gewährt werden, die zusätzlich zu der gesetzlich verpflichtenden Fläche installiert werden.
Ausnahmen sind möglich und müssen von einem unabhängigen Energieberater begründet werden.
Informationen zur Beantragung der Förderung für Steckersolargeräte:
Seit dem 01.01.24 sind nur Mieter:innen antragsberechtigt.
Die „Steckerfrage“ wird rechtlich nicht im Gesetz, sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE (genauer DKE) überarbeitet. AKTUELL IST NUR DER WIELANDSTECKER ODER EINE FESTE VERKABELUNG FÖRDERFÄHIG!
Seit dem Beschluss des Solarpaket I ist die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie in dem Solarbrief mit dem Schwerpunkt Stecker- und Balkonsolar 1x1, der vom Solarenergie Förderverein Deutschland e.V. (SFV) herausgegeben worden ist.

(Quelle: Hansestadt Lüneburg)
Fördergegenstand:
Solarthermie-, Photovoltaik- und Erdwärme-Anlagen, Hybridanlagen (PVT-Module), Fassadenmodule, Steckersolargeräte mit Wechselrichter, Umstellung auf Überschusseinspeisung
Antragsberechtigte:
Private Haus- und Wohnungseigentümer:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Nur für Steckersolargeräte!
Mieter:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Förderhöhe:
Solarkollektoranlagen:
Einfamilienhaus: 500 €, Zweifamilienhaus: 1.000 €
Mehrfamilienhaus: max. 1.500 €
Photovoltaikanlagen:
Staffelung nach Leistung der Anlage (max. 35 kWp): 450 € – 4.625 €
Innovationsbonus: 1.000 €
Steckersolargeräte: 30 % der Investitionskosten
Umstellung Überschusseinspeisung: 200 €
Erdwärmeanlagen: 1.000 € – 3.750 €
Dokumente:
Förderrichtlinie Nutzung regenerativer Energien (gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Photovoltaik (gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Steckersolargerät
(gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Solarthermie (gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Erdwärme (gültig ab 01.08.2024)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
(gültig ab 01.08.2024)
2. KluG – Klima und Grün in Lüneburg
KluG – das steht für Klima und Grün in Lüneburg. Unter dem Titel „KluG“ bündelt die Hansestadt alle Maßnahmen zum Klimaschutz, die durch den 2020 ins Leben gerufenen Klimafonds finanziert werden. Im Fokus stehen dabei zum einen Entsiegelungen, sprich das Entfernen von Pflaster, Asphalt oder Beton sowie zum anderen Neupflanzungen von Blumen, Sträuchern und Bäumen. Beides ist essenziell für die Biodiversität und das Stadtklima.
Mit dem Ziel des „Grünen Lüneburgs“ sind in den nächsten Jahren Klimaschutzmaßnahmen in folgenden drei Bereichen geplant:
- im urbanen Raum (Stadtzentrum),
- in den Randbereiche (ländlicher Raum)
- und im Stadtforst.
Im ländlichen Bereich, sprich auf Feldern oder an Feldwegen, will die Stadt strukturarme Flächen durch Blüh- und Gehölzstreifen aufwerten. In Lüneburgs Wäldern sind Aufforstungen und Umgestaltungen von bestehenden Wäldern in klimaresiliente Mischwälder geplant.
Bei Umgestaltungen von Spielplätzen aber vor allem auch Schulhöfen sind regelmäßig Entsiegelungsmaßnahmen vorgesehen. Biologisch tote Fläche können dem Naturkreislauf wieder zugeführt werden und tragen zur ökologischen Aufwertung bei.
Ein weiteres Ziel ist, möglichst viele Verkehrsinseln zu bepflanzen. Bei der Unterhaltung unterstützen Firmen durch das Sponsoring der Verkehrsinselpflege.
Auch bei der Neugestaltung von Straßenzügen werden Entsiegelungsmöglichkeiten eingeplant. Umfassende Entsiegelungsmaßnahmen konnten z.B. in der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße umgesetzt werden.

3. Kompensationszahlungen
Ab dem Jahr 2021 werden für dienstliche Fahrten der Verwaltungsmitarbeiter:innen mit Kraftfahrzeugen (z.B. Arbeitseinsätze, Außentermine, Fortbildungsteilnahme) und für Dienstreisen mit dem Flugzeug Kompensationszahlungen geleistet.
Die Kompensationszahlungen werden in den Klimafonds eingezahlt und für konkrete Klimaschutzprojekte verwendet.

Die aufgeführten Maßnahmen, Aktivitäten und Projekte sind ausgewählte Beispiele und keine abschließende Darstellung.