Klimafonds
Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
Maßnahmen innerhalb des Klimafonds und die bereitgestellten Haushaltsmittel in 2025

1. Förderprogramme der Hansestadt Lüneburg
Wichtiger Hinweis: Die Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen!
Eine Übersicht zur Vorgehensweise zum Erhalt von Fördermitteln finden Sie hier: Zeitstrahl
Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung
Ab dem 01.01.2026 können Förderanträge gestellt werden. Die Antragsformulare werden in Kürze hier veröffentlicht. Vor dem 01.01.2026 gestellte Anträge werden abgelehnt.
Begrünungsmaßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas, der Erhöhung der Artenvielfalt und haben einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität und das Wohlbefinden der hier lebenden Menschen.
Besonders wirkungsvoll ist die Kombination eines Gründaches in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage. Deshalb können zusätzlich Fördermittel aus dem Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien beantragt werden, wenn ein Dach nicht nur begrünt, sondern auch mit einer PV-Anlage bestückt werden soll.

(Quelle: Hansestadt Lüneburg)
Fördergegenstand:
Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung
Förderhöhe:
Dachbegrünung: 50 % der Kosten, max. 3.000 €
Fassadenbegrünung: 50 % der Kosten, max. 500 €
Antragsberechtigte:
Privatpersonen
Dokumente:
Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung
(gültig ab 01.01.2026)
Antragsformular Dachbegrünung
(in Kürze hier verfügbar)
Antragsformular Fassadenbegrünung
(in Kürze hier verfügbar)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen (gültig ab 01.08.2024)
Regenwassernutzung
Regenwasser ist ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf, da es oberirdische Gewässer und das Grundwasser auffüllt und so zu ihrem Erhalt beiträgt. Die Entnahme von Grundwasser durch den Menschen beeinflusst den natürlichen Wasserkreislauf und verringert die Grundwasserneubildung. Zur Unterstützung des umweltgerechten, nachhaltigen Umgangs mit Regenwasser, fördert die Hansestadt Lüneburg Maßnahmen zur Zuführung unbelasteten Regenwassers von Dachflächen in den natürlichen Wasserkreislauf. Die Trinkwasserreserven werden durch Nutzung des Regenwassers geschont.

Fördergegenstand:
Erstmalige Einrichtung festinstallierter Zisternen zur Nutzung des Regenwassers zur Gartenbewässerung, eine komplette Erneuerung oder eine wesentliche Erweiterung bestehender Anlagen
Förderhöhe:
600 € für 2,5 bis 5 m³
1.000 € ab 5 m³
Antragsberechtigte:
Private Grund- und Gebäudeeigentümer:innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie Pächter oder Mieter:innen
Dokumente:
Förderrichtlinie Regenwassernutzung
(gültig ab 01.08.2024)
Antragsformular Regenwassernutzung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
(gültig ab 01.08.2024)
Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum
Ab dem 01.01.2026 können Förderanträge gestellt werden. Die Antragsformulare werden in Kürze hier veröffentlicht. Vor dem 01.01.2026 gestellte Anträge werden abgelehnt.
Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. Maßnahmen der energetischen Sanierung wie Wärmedämmung von Fassaden, Dach und Keller sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren bergen ein großes Potenzial zum Energiesparen. Die Hansestadt Lüneburg möchte mit dem Förderprogramm einen Anstoß für umfassende Sanierungsmaßnahmen an privatem Wohneigentum zur Senkung des Energieverbrauchs geben.
Vor der Antragstellung und vor der Beauftragung eines Handwerkers muss eine unabhängige Energieberatung durchgeführt worden sein (z.B. die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“). Die Umsetzung der Baumaßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.
PV-Pflicht: Seit dem 01.01.2025 ist in der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt, dass bei Veränderungen am Dach, wie geplante Erneuerungen oder Anbauten mindestens 50 % der neuen bzw. erneuerten Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden müssen.

Fördergegenstand:
Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken,
Erneuerung der Fenster und Außentüren,
Maßnahmen zur Optimierung der Heizung (z.B. hydraulischer Abgleich)
Förderhöhe:
30 % der Investitionskosten, max. 3.000 € pro Wohneinheit
Bonus von 1.000 € für denkmalgeschützte Wohnhäuser
Antragsberechtigte:
Private Haus- und Wohnungseigentümer:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Dokumente:
Förderrichtlinie Energetische Sanierung
(gültig ab 01.01.2026)
Liste der förderfähigen Maßnahmen
(gültig ab 01.01.2026)
Antragsformular Energetische Sanierung
(in Kürze hier verfügbar)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
(gültig ab 01.08.2024)
Nutzung regenerativer Energien
Ab dem 01.01.2026 können Förderanträge gestellt werden. Die Antragsformulare werden in Kürze hier veröffentlicht. Vor dem 01.01.2026 gestellte Anträge werden abgelehnt.
Die Nutzung von regenerativen Energien trägt in hohem Maße dazu bei, eine klimaneutrale Energieversorgung zu erreichen. Die Hansestadt Lüneburg unterstützt die Nutzung regenerativer Energien mit einem Förderprogramm.
Vor der Antragstellung und vor der Beauftragung eines Handwerkers muss eine unabhängige Energieberatung durchgeführt worden sein (z.B. die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“). Die Umsetzung der Baumaßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.
Für Steckersolargeräte ist keine Energieberatung notwendig.
Informationen zur Beantragung der Förderung für Steckersolargeräte:
Seit dem 01.01.24 sind nur Mieter:innen antragsberechtigt.
Seit dem Beschluss des Solarpaket I ist die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr erforderlich. Nähere Informationen finden Sie in dem Solarbrief mit dem Schwerpunkt Stecker- und Balkonsolar 1x1, der vom Solarenergie Förderverein Deutschland e.V. (SFV) herausgegeben worden ist.
Klimabonus: Der Kauf eines Balkonkraftwerks in der Hansestadt Lüneburg oder im Landkreis Lüneburg wird mit je 50* Klimaboni im Wert von 50 € belohnt. Hierzu muss der Kaufbeleg/die Rechnung (höchstens drei Monate alt) beim Klimabonus e.V. eingereicht werden.

(Quelle: Hansestadt Lüneburg)
Fördergegenstand:
Solarthermie- und Erdwärme-Anlagen, Steckersolargeräte mit Wechselrichter
Antragsberechtigte:
Private Haus- und Wohnungseigentümer:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Nur für Steckersolargeräte:
Mieter:innen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Förderhöhe:
Solarkollektoranlagen:
Einfamilienhaus: 500 €, Zweifamilienhaus: 1.000 €
Mehrfamilienhaus: max. 1.500 €
Erdwärmeanlagen: 1.000 € – 3.750 €
Steckersolargeräte: 350 €
Dokumente:
Förderrichtlinie zur Nutzung regenerativer Energien
(gültig ab 01.01.2026)
Antragsformulare
(in Kürze hier verfügbar)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
(gültig ab 01.08.2024)
2. KluG – Klima und Grün in Lüneburg
KluG – das steht für Klima und Grün in Lüneburg. Unter dem Titel „KluG“ bündelt die Hansestadt alle Maßnahmen zum Klimaschutz, die durch den 2020 ins Leben gerufenen Klimafonds finanziert werden. Im Fokus stehen dabei zum einen Entsiegelungen, sprich das Entfernen von Pflaster, Asphalt oder Beton sowie zum anderen Neupflanzungen von Blumen, Sträuchern und Bäumen. Beides ist essenziell für die Biodiversität und das Stadtklima.
Mit dem Ziel des „Grünen Lüneburgs“ sind in den nächsten Jahren Klimaschutzmaßnahmen in folgenden drei Bereichen geplant:
- im urbanen Raum (Stadtzentrum),
- in den Randbereiche (ländlicher Raum)
- und im Stadtforst.
Im ländlichen Bereich, sprich auf Feldern oder an Feldwegen, will die Stadt strukturarme Flächen durch Blüh- und Gehölzstreifen aufwerten. In Lüneburgs Wäldern sind Aufforstungen und Umgestaltungen von bestehenden Wäldern in klimaresiliente Mischwälder geplant.
Bei Umgestaltungen von Spielplätzen aber vor allem auch Schulhöfen sind regelmäßig Entsiegelungsmaßnahmen vorgesehen. Biologisch tote Fläche können dem Naturkreislauf wieder zugeführt werden und tragen zur ökologischen Aufwertung bei.
Ein weiteres Ziel ist, möglichst viele Verkehrsinseln zu bepflanzen. Bei der Unterhaltung unterstützen Firmen durch das Sponsoring der Verkehrsinselpflege.
Auch bei der Neugestaltung von Straßenzügen werden Entsiegelungsmöglichkeiten eingeplant. Umfassende Entsiegelungsmaßnahmen konnten z.B. in der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße umgesetzt werden.

3. Archiv: Klimafonds 2021 bis 2024
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