Photovoltaik: 70%-Abregelungspflicht entfällt zum 01.01.2023!

Haus mit PV-Anlage

Ab dem ersten Januar entfällt die 70%-Abregelungspflicht für PV-Bestandsanlagen unter 7 kWp. Dadurch können Anlagenbesitzende mehr ins Netz speisen und ihren Ertrag um ca. 5% erhöhen (je nach Wetterlage auch mehr).

Um die installierte Regulation für die Wirkleistungseinspeisung abzustellen, muss eine Entsperrung am Wechselrichter vorgenommen werden. Dies hat durch eine Fachperson zu erfolgen und ist vorab beim Netzbetreiber anzumelden. Da die Handwerker aufgrund der hohen Auftragslage schwer zu kriegen sind, bietet es sich an, dass Ihr euch als Nachbarn zusammenschließt und Termine zusammenlegt. Dadurch spart der Handwerker Zeit und Weg und ist schneller zu kriegen.